Im Prozess um das Zugunglück im Burgrain bei Garmisch-Partenkirchen mit fünf Toten und Dutzenden Verletzten sind die beiden angeklagten Mitarbeiter der Bahn freigesprochen worden. Das hat das Landgericht München II entschieden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Freiheitsstrafen auf Bewährung für die beiden Männer gefordert. Für den Fahrdienstleister ein Jahr auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung. Und für den zuständigen Bezirksleiter zwei Jahre. Die Verteidiger der Angeklagten forderten hingegen Freisprüche für ihre Mandanten.

Bei dem Unglück des durch zwei gebrochene Betonschwellen entgleisten Regionalzugs waren Anfang Juni 2022 vier Frauen und ein 13-jähriger Junge ums Leben gekommen. 72 weitere Personen erlitten teils schwere Verletzungen. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die beiden Angeklagten das Unglück hätten verhindern können. Diese Einschätzung teilte aber das Gericht nicht.

Die Staatsanwältin sah bei dem Bezirksleiter, der Instandsetzungsmaßnahmen immer wieder verzögert haben soll, „wiederholtes und systematisches Versagen“ über Jahre hinweg. Bei dem Fahrdienstleiter sah die Staatsanwaltschaft nur ein „Augenblickversagen“ nach jahrelanger tadelloser Arbeit. Er hatte am Vortag des Unglücks den Hinweis eines Lokführers über Auffälligkeiten an der späteren Unfallstelle nicht weitergeleitet.

Der Vorsitzende Richter in diesem Prozess sagte, dass für die Verurteilung die nötige Pflichtwidrigkeit der beiden Männer nicht nachweisbar gewesen sei So seien die gebrochenen Schwellen kaputt gewesen, weil es chemische Prozesse im Beton gegeben habe. Deswegen seien die Risse entstanden. „Von außen hat man dieses Rissbild nicht gesehen„, sagte der Richter. Dem Bezirksleiter, für den die Staatsanwaltschaft zwei Jahre auf Bewährung gefordert hatte, sei deswegen kein pflichtwidriges Verhalten nachzuweisen.

Quelle: ARD