Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine zentrale Klausel in Riester-Renten-Verträgen für unzulässig erklärt. Die Regelung hatte Versicherern, im konkreten Fall der Allianz, erlaubt, nach Vertragsabschluss den sogenannten Rentenfaktor zu senken. Dieser bestimmt, wie hoch die spätere monatliche Rente der Kunden ausfällt.
Nach Ansicht der Richter benachteiligte die Klausel Verbraucher einseitig: Während die Versicherung den Rentenfaktor bei schlechten wirtschaftlichen Bedingungen verringern durfte, gab es für Kunden keine Möglichkeit, von Verbesserungen zu profitieren.
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Betroffen sind vor allem Riester-Verträge, bei denen das angesparte Geld in Investmentfonds fließt.
Das Urteil hat weitreichende Folgen: Es betrifft nicht nur Hunderttausende Kunden der Allianz, sondern könnte auch ähnliche Klauseln bei anderen Anbietern.
Quelle: ARD



