Ein US-Bundesgericht hat eine Anklage gegen den scharfen Kritiker von US-Präsident Donald Trump, Ex-FBI-Chef James Comey, abgewiesen. Das Gericht begründete dies damit, dass die mit dem Verfahren befasste Staatsanwältin durch das US-Justizministerium nicht hätte ernannt werden dürfen. Der Fall kann mit einer neuen Anklage wieder neu aufgerollt werden.
Die Staatsanwältin Lindsey Halligan ist kommissarisch eingesetzt worden. Ihr Vorgänger war zu dieser Entscheidung gekommen, weil die vorgelegten Beweise im Fall Comey nicht für eine Anklage gereicht hatten, wie die „Washington Post“ berichtete. Er sei daraufhin von der Trump-Regierung aus dem Amt gedrängt worden. Halligan war vor ihrer Ernennung Mitarbeiterin im Weißen Haus und eine persönliche Anwältin von Trump.
Die Anklage gegen Comey, unter anderem wegen Falschaussage, erfolgte Ende September dann nach massivem Druck auf den US-Präsidenten und auf die Justiz. Das Justizministerium teilte damals mit, dass dem 64-Jährigen werde auch vorgeworfen, eine Untersuchung des US-Kongresses behindert zu haben. Dagegen wehrte sich Comey. Die Anklage kam nur wenige Tage, nachdem Trump seine Justizministerin Pam Bondi über Social Media nachdrücklich dazu aufgefordert hatte, gegen Personen vorzugehen, die Trump als Feinde betrachte. Er beklagte, dass viel geredet wird, aber nicht getan wird, und nannte explizit Comey.
Comey wurde unter Barack Obama im Jahr 2013 Chef des FBI. Während der ersten Amtszeit von Donald Trump leitete er die Ermittlungen zur russischen Einflussnahme auf die US-Wahlen 2016 und mögliche Verbindungen zwischen Moskau und Mitgliedern aus dem damaligen Wahlkampfteam von Trump. 2017 wurde er dann von Trump entlassen.
Kritiker sehen an dieser Anklage, dass Trump so auf missliebige Personen, die er nicht leiden kann, Druck ausüben kann und gegen sie vorgehen kann.
Quelle: ZDF



