Die Besoldung von Beamtinnen und Beamten des Landes Berlin war über Jahre hinweg verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe heute (19.11.) geurteilt. Die entsprechenden Regelungen im Berliner Besoldungsrecht waren in den Jahren 2008 bis 2020 demnach überwiegend nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, heißt es von den Richtern.

In einem Fall ging es um Gruppen der sogenannten Besoldungsordnung A, der die meisten Beamtinnen und Beamten angehören. Das Land Berlin muss nun bis Ende März 2027 eine Neuregelung schaffen.

Der Beschluss bedeutet aber nicht, dass jetzt alle Berliner Landesbeamtinnen und -beamten Nachzahlungen bekommen. Eine rückwirkende Behebung der zu niedrigen Löhne sei nur bei den Klägern des Ausgangsverfahrens nötig und bei denjenigen Beamten, über deren Anspruch noch nicht abschließend entschieden wurde, erklärte das Gericht in Karlsruhe.

Als Besoldung wird die Vergütung von Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richtern und Soldatinnen und Soldaten bezeichnet. Nach dem im Grundgesetz gewährten Alimentationsprinzip ist der Dienstherr verpflichtet, diesen Menschen und ihren Familien im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen Lebensunterhalt zu bieten, der ihrem Amt angemessen ist.

Seit vielen Jahren gibt es in einigen Bundesländern schon Streit über die Höhe der Besoldung, die dann beim Bundesverfassungsgericht landen. Seit 2015 hat das Gericht in Karlsruhe in mehreren Entscheidungen einen Rahmen definiert, ab wann die Vergütung nicht mehr amtsgemessen ist. So muss sie demnach zum Beispiel mindestens 15 Prozent über dem Niveau der Grundsicherung liegen. 

Quelle: ARD