Der US-Konzern Apple darf in Deutschland seine Apple Watches nicht mehr als „CO2-neutral“ bewerben. Das Landgericht Frankfurt hat die Werbung als irreführend untersagt. Damit folgt das Landgericht in seinem Urteil einer Unterlassungsklage der Deutschen Umwelthilfe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und Apple könnte so noch Berufung einlegen. Doch bis zu einer Entscheidung darf der Konzern die umstrittenen Aussagen nicht nutzen. Für Verstöße hat das Gericht ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro pro Fall verhängt.

Seit 2023 bewirbt Apple seine Smartwatches als „CO2-neutral„. Die große Masse der Emissionen werde bereits bei der Herstellung und Transport vermieden und ein „kleiner Rest“ über „naturbasierte Kompensationsprojekte“ ausgeglichen, heißt es in den entsprechenden Anzeigen. Das Unternehmen stütze seine Behauptung auf ein Projekt, das der Konzern in Paraguay betreibt, um Emissionen durch das Pflanzen von Eukalyptusbäumen auf gepachtetem Land auszugleichen.

Das Landgericht in Frankfurt stellte aber fest, dass Pachtverträge für 75 Prozent der Projektfläche nicht über das Jahr 2029 hinaus gesichert sind und dass Apple nicht garantieren kann, dass diese Verträge verlängert wurden. Die Deutsche Umwelthilfe sah in den Aussagen von Apple ein „dreistes Greenwashing„. Die vom Unternehmen erworbenen Zertifikate aus Waldprojekten würden die CO2-Emissionen nicht neutralisieren, sondern nur über einen gewissen Zeitraum in Bäumen speichern.

Trotz der ganzen Kritik hält der US-Konzern an den Aussagen zur CO2-Neutralität seiner Smartwatch fest und kündigte an, dass die gesamte Produktpalette bis 2030 CO2-neutral gestaltet werden wird.

Quelle: ARD