Der Internationale Strafgerichtshof (IGH) hat ein Gutachten zur Veröffentlichung von Ländern bei der Bekämpfung des Klimawandels veröffentlicht. Wie die Nachrichtenagentur AP berichtet, könnten Länder gegen internationales Recht verstoßen, wenn sie keine Klimaschutzmaßnahmen ergreifen. Damit ebnet das Gericht in Den Haag den Weg für Klagen von Ländern, die vom Klimawandel betroffen sind.
Wie das Gericht erklärte, begingen Staaten eine völkerrechtswidrige Handlung, wenn sie ihren Klimaschutzverpflichtungen nicht nachkommen. Unter den bestimmten Bedingungen ergäben sich daraus rechtliche Konsequenzen wie Entschädigungszahlungen gegenüber den geschädigten Staaten, sagte der Gerichtspräsident Yuji Iwasawa gegenüber der Nachrichtenagentur AFP. Konkret müsste darüber von Fall zu Fall entschieden werden, heißt es vom Gericht.
Das nicht bindende Gutachten umfasst mehr als 500 Seiten. Es war mit Spannung erwartet worden, gilt als möglicher Wendepunkt im internationalen Klimarecht und als historisch.
Der Inselstaat Vanuatu, der besonders von den Folgen des Klimawandels betroffen ist, hatten den IGH zu einer Stellungnahme aufgerufen. 130 Staaten schlossen sich dem an. Dahinter steht die Frage, ob große Treibhausgasverursacher rechtliche Konsequenzen ihres klimaschädlichen Vorgehens fürchten müssen und wenn ja, welche.
Quelle: SPIEGEL



