Im Streit zwischen dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) und der ehemaligen Intendanten des RBB, Patricia Schlesinger, um etwaige Zahlungen, muss die ARD-Anstalt der ehemaligen Chefin der Sendeanstalt Ruhegeld bezahlen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden.

Der Sender muss Schlesinger 18.400 Euro bezahlen, aber zunächst nur für einen Monat, berichteten mehrere Medien. Wie jetzt mit weiteren Ruhegeldansprüchen umgegangen werden soll, ist noch offen.

Der Skandal hatte im Sommer 2022 den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Deutschland erschüttert. Es kamen damals Vorwürfe der Verschwendung und Vetternwirtschaft auf. Dienstwagen mit Massagesitzen, luxuriöse Ausstattung in der Intendanz, Essen auf Senderkosten bei der Intendantin zu Hause, Dienstreisen, Zulagen für Führungskräfte, ein inzwischen eingestampftes Millionen-Bauprojekt für die Redaktion.

Schlesinger hatte ihrerseits vom RBB die Zahlung eins sogenannten Ruhegeldes verlangt. Das stehe so in ihrem Vertrag, doch der RBB zahlte es nicht. Nach früheren Ausführungen des Gerichts bedeutet Ruhegeld in dem Fall, dass man lebenslang mit Ablauf des Vertrags, also schon vor Eintritt der Rente, eine bestimmte Geldsumme im Monat bekommt. Ruhegeldregelungen kennt man aus dem Kontext von Topmanagerverträgen.

Der RBB hat Schlesinger Verletzungen ihrer Pflicht als Intendanten vorgeworfen und sie zur Rückzahlung dieses Geldes gefordert. Die Forderungen an Schlesinger summierten sich laut dem RBB auf „mehrere Millionen Euro“.

Quelle: SPIEGEL