Der Bundesrat hat dem milliardenschweren Finanzpaket von CDU/CSU und SPD für Verteidigung und Infrastruktur zugestimmt. Mit 53 der insgesamt 69 Stimmen kam die Länderkammer auf die nötige Zweidrittelmehrheit. Nötig waren nur 46 Stimmen. Die Länder Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Rheinland-Pfalz enthielten sich, die anderen stimmten zu. Enthaltungen gelten im Bundesrat wie ein Nein.

Es war die letzte parlamentarische Hürde für das Vorhaben, das vor allem eine Lockerung der Schuldenbremse für Verteidigungsausgaben und ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz vorsieht. Das Grundgesetz kann jetzt entsprechend dafür geändert werden.

Lange galt die Zweidrittelmehrheit als unsicher, weil nicht klar war, wie die Landesregierungen abstimmen würden. Vor allem da, wo Linke, FDP, BSW und Freie Wähler mitregieren. Anfang der Woche hatte Bayern sein Ja angekündigt. Am Morgen haben auch Mecklenburg-Vorpommern und Bremen mitgeteilt, dass sie auch zustimmen werden. Dort regieren SPD und Linke. Die Zustimmung der Landesregierung, wo CDU/CSU, SPD und Grüne drin sind, galt als sicher.

Mit dem Gesetz wird die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse, die der Neuverschuldung des Bundes enge Grenzen setzt, für Ausgaben in Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste und Cybersicherheit gelockert. Für alle diese Ausgaben, die ein Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) überschreiten, dürfen in Zukunft Kredite aufgenommen werden. In diesem Jahre wären das alleine 44 Milliarden Euro.

Außerdem wird es ein Sondervermögen geben, für das die Schuldenbremse nicht gilt und das mit Krediten von bis zu 500 Milliarden Euro gefüttert wird. Daraus soll die Instandsetzung der maroden Infrastruktur in Deutschland bezahlt werden. Für den Klimaschutz und in den klimafreundlichen Umbau sollen fest 100 Milliarden Euro fließen. Die Länder bekommen weitere 100 Milliarden Euro, deswegen hatte die Mehrheit im Bundesrat zugestimmt. Zudem dürfen die Länder künftig zusammen Schulen in Höhe von 0,35 Prozent des BIP aufnehmen, das wären in diesem Jahr 15 Milliarden Euro. Bisher galt für die Länder eine Schuldengrenze von null.

Das Gesetz muss jetzt noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf sein verfassungsgemäßes Zustandekommen geprüft und dann unterschrieben werden.

Quelle: ARD