Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Verurteilung einer früheren KZ-Sekretärin wegen Beihilfe zum Massenmord bestätigt. Der 5. Strafsenat des BGH hat die Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Itzehoe abgelehnt. Das Gericht hatte die inzwischen 99-Jährige wegen Beihilfe zum Mord über 10.000 Fälle verurteilt. Diese Entscheidung ist jetzt rechtskräftig.
Dieser Fall gilt wohl als letztes Strafverfahren zur Aufarbeitung der nationalsozialistischen Massenmorde. Die 99-Jährige war zwischen Juni 1943 und April 1945 als Schreibkraft in der Kommandantur des Konzentrationslagers Stutthof bei Danzig tätig. Damals war sie 18/19 Jahre alt.
Durch ihre Arbeit habe die Frau den Verantwortlichen des KZs bei der systematischen Tötung von inhaftierten Hilfe geleistet, hatte das Landgericht geurteilt. Auch unterstützende Tätigkeiten könnten rechtlich als Beihilfe zum Mord angesehen werden.
Die Verteidigung der 99-Jährigen hatte damals Revision eingelegt. Der BGH hatte darüber Ende Juli mündlich verhandelt. Die Anwälte stellten unter anderem infrage, ob der Frau ein Vorsatz nachgewiesen werden kann.
Quelle: ZDF