Der Verfassungsschutz von Bayern darf die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall beobachten. Das hat heute (01.07.) das Verwaltungsgericht München entschieden. Die Klage der AfD Bayern gegen die Beobachtung hat das Gericht somit abgewiesen.
In der Eilsache hatte die AfD schon in zwei Instanzen verloren. Der Vorsitzende der Partei, Stephan Protschka, hatte vor der Verhandlung gesagt, dass er keinen Erfolg erwarte und kündigte an, dass die Partei im Falle einer Abweisung weitere Instanzen anrufen werde.
Der bayrische Verfassungsschutz hatte im Jahr 2022 angekündigt, die AfD auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln zu beobachten und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Auf den Einsatz von V-Leuten oder das Abhören von Telefonaten wurde bisher aber nach Angaben von Verfassungsschützern bis zu einer endgültigen gerichtlichen Klärung verzichtet. Aus öffentlichen zugänglichen Quellen hat der Verfassungsschutz jedoch Tausende Seiten, darunter auch Chatprotokolle und Redeauszüge, zusammengetragen, die eine verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD belegen und damit eine Beobachtung rechtfertigen sollen.
Dies reicht von ausländer- und islamfeindlichen Äußerungen bis hin zu demokratiefeindlichen Einlassungen von Mitgliedern und Funktionsträgern der AfD. Die AfD versucht, die Aussagen als Entgleisungen Einzelner darzustellen. Man habe Parteimitglieder zum Teil ausgeschlossen oder gerügt.
Quelle: ZDF