Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufungsklage der AfD im Streit um die Einstufung der Partei als Verdachtsfall durch den Bundesverfassungsschutz abgewiesen.

In der Verhandlung ging es um die Frage, ob der Bundesverfassungsschutz die Partei und ihre Jugendorganisation Junge Alternative (JA) zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. In der Vorinstanz hatten die Richter am Verwaltungsgericht Köln die Bewertung von 2022 so bestätigt. Durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts darf der Verfassungsschutz die Partei weiterhin mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten.

Als nächste Stufe nach dem Verdachtsfall steht die Feststellung, dass das Objekt eine gesichert extremistische Bestrebung ist. Im Fall der Jungen Alternative hat der Bundesverfassungsschutz dies schon erklärt und das Verwaltungsgericht Köln hat dies auch im Februar bestätigt. Vor dem Oberverwaltungsgericht ging es aber noch nicht um die Frage.

Bei der Urteilsbegründung heißt es, dass der Bundesverfassungsschutz bei seinen Maßnahmen die Verhältnismäßigkeit gewahrt hat. Das Vorgehen sei mit dem Grundgesetz, dem Europarecht und dem Völkerrecht vereinbar. Bei der AfD liegen nach Auffassung des Senats „Anhaltspunkte für demokratiefeindliche Bestrebungen“ vor, hieß es in der Begründung. Die AfD verfolge Bestrebungen „gegen die Menschenwürde bestimmter Personengruppen“.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Anwälte der AfD haben schon angekündigt, dass sie in die nächste Instanz gehen werden. Das Oberverwaltungsgericht in Münster ließ zwar keine Revision zu, doch die Partei kann beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einen Antrag auf Zulassung stellen.

Quelle: SPIEGEL