Der Streik im Fern- und Nahverkehr der Deutschen Bahn von der Lokführergewerkschaft GDL wird planmäßig stattfinden. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main hat am Montagabend (11.01.) den Eilantrag der Bahn abgewiesen. Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden.

Damit werden die Züge der Bahn im Fern- und Nahverkehr ab 2 Uhr morgens von der GDL bestreikt. Das Ganze für 24 Stunden. Seit dem Montagabend wird schon der Güterverkehr bestreikt. Die Bahn hatte den Streik als unverhältnismäßig bezeichnet und besonders die kurze Vorlaufzeit kritisiert.

Das Arbeitsgericht folgte dem Argument der Bahn nicht. Der Streik sei nicht unverhältnismäßig. Es ist inzwischen der sechste Streik der Lokführergewerkschaft im laufenden Tarifkonflikt. Die GDL hatte für einen Verzicht auf Streiks ein neues und verbessertes Angebot der Bahn gefordert.

Quelle: ZDF