Die AfD ist mit einem Eilantrag gegen die Passage im Verfassungsschutzbericht 2022 gescheitert. In einer heute (07.02.) veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin durfte der Bund in dem Bericht schreiben, dass die Partei ein extremistisches Personenpotential von etwa zehntausend Menschen oder 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder hat. Diese Passage wollten sie streichen lassen, aber ohne Erfolg.
Wie das Berliner Verwaltungsgericht entschied, ist das Bundesinnenministerium berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, wenn dafür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen. Dies sei auch in der Verdachtsphase zulässig.
Im Fall der AfD seien die Voraussetzungen erfüllt. Es gibt tatsächlich Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotenzial bei einem Teil der AfD-Mitglieder. Dabei sei zutreffend der Bezug zur Stärke des inzwischen aufgelösten „Flügels“ um AfD-Thüringen-Chef Björn Höcke hergestellt worden. Doch die Auflösung des „Flügels“ hat nicht dazu geführt, dass das Potenzial des Rechtsextremismus verschwunden sei. Die Schätzung von etwa zehntausend Mitgliedern sei nicht willkürlich. Dem Verwaltungsgericht zufolge erhob die AfD gegen den Beschluss zu dem Eilantrag eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Quelle: ZDFheute