Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass der Bund das Geld, das für die Bekämpfung der Corona-Krise vorgesehen war, nicht für den Klimaschutz verwenden darf. Dies wurde heute in Karlsruhe verkündet. Die Richterin Doris König betonte dabei die Wichtigkeit der Schuldenbremse.
Ursprünglich hatte der Bund während der Corona-Pandemie seinen Haushalt für 2021 um 60 Milliarden Euro erweitert, um die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen. Doch dieses zusätzliche Geld wurde nicht ausschließlich für die Pandemiebekämpfung genutzt. Die Ampel-Koalition plante, diese Mittel in den Klima- und Transformationsfonds umzuschichten, was von der CDU/CSU-Fraktion vor Gericht angefochten wurde.
Das Gericht entschied, dass diese Umschichtung gegen die Schuldenbremse verstößt und den Bundeshaushalt mit maximal 60 Milliarden Euro belastet. Obwohl es unwahrscheinlich ist, dass dieser Betrag bis zur endgültigen Entscheidung vollständig ausgegeben wird, plant die Regierung, den Haushalt bis zum 1. Dezember zu verabschieden.
Quelle: ZDFheute