Der Deutsche Bundestag hat mit der Mehrheit der Ampelkoalition das sogenannte Heizungsgesetz gestimmt. An der namentlichen Abstimmung haben sich insgesamt 679 Abgeordnete beteiligt. Von ihnen haben sich 399 dafür ausgesprochen, 275 waren dagegen, fünf haben sich enthalten.
Die Novelle des Heizungsgesetzes zielt darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Ende September muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren. Dies wird wohl am 29. September sein, das aber nach vorläufigen Stand aber nicht zustimmungspflichtig ist. Die Länderkammer kann zwar Einspruch einlegen, aber das Gesetz nicht blockieren.
Eigentlich hätte die Abstimmung schon vor der Sommerpause stattfinden sollen. Doch das Bundesverfassungsgericht hatte die Entscheidung im Juli auf Eis gelegt. Einen entsprechenden Antrag reichte der CDU-Politiker Thomas Heilmann ein. Indem SPD, Grüne und FDP den Gesetzesentwurf den Abgeordneten des Bundestags zu spät vorgelegt hätten, seien seine Rechte als Parlamentarier erheblich verletzt worden, war das Argument für die Klage.
Mit dem Gebäudeenergiegesetz, wie das Heizungsgesetz heißt, soll der Ausstieg aus Öl und Gas im Gebäudebereich festgeschrieben werden. Geplant ist, dass ab Januar 2024 möglichst jede neue eingebaute Heizung mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird. Die Regelung gilt erst nur für Neubauten. Bestehende Heizungen sollen weiterlaufen und auch repariert werden können. Bedeutet, dass es keine sofortige Austauschpflicht für bestehende Heizungen nicht geben wird.
Der Staat wird die Kosten von bis 70 Prozent, unter bestimmten Voraussetzungen, für die neue Heizung übernehmen.
Quelle: Tagesschau