Derzeit muss sich der ehemalige US-Präsident Donald Trump mit vielen juristischen Klagen auseinandersetzen. Nicht nur Anklagen gegen ihn, sondern auch gegen andere, die ihm, seiner Meinung nach, etwas vorwerfen oder andere Dinge. So auch gegen den Nachrichtensender CNN. So soll der US-Sender behauptet haben, dass man den Rechtspopulisten mit Adolf Hitler verglichen habe. Doch diese Klage des Ex-Präsidenten wurde nun abgewiesen.
Ein Richter erklärte in seinem Urteil, dass die Verleumdungsklage von Trump sei nicht zulässig, da es sich bei entsprechenden Anspielungen um Meinungen und nicht Tatsachenbehauptungen gehandelt habe.
Außerdem sei es zu weit hergeholt zu glauben, dass Zuschauer Trumps Bestreben, dass Wahlergebnis der US-Präsidentschaftswahl 2020 anzufechten, mit Nazi-Propaganda oder Hitlers völkermörderischem und autoritärem Regime in Verbindung brächten, so der Richter.
Trump hatte im Oktober 2022 die Klage gegen CNN eingebracht und behauptet, dass einer der Moderatoren von „der großen Lüge“ gesprochen habe. Der Rechtspopulist behauptete, diese Anspielungen hätten seinem Ruf und seiner politischen Karriere geschadet. Der Begriff bezieht sich auf antisemitische Propaganda in Hitlers Hetzschrift „Mein Kampf“. In den USA wird dieser Ausdruck mitunter als Synonym für nationalsozialistische Stimmungsmache gebraucht.
CNN, der als erster Nachrichtensender 1980 auf Sendung ging, ist für seine kritische Berichterstattung über Donald Trump bekannt. Trump warf dem Sender vor, seine Behauptungen, die Präsidentschaftswahl 2020 sei von den US-Demokraten von Joe Biden „gestohlen“ worden, als „große Lüge“ zu bezeichnen. Der Republikaner hatte CNN und andere Medien immer wieder für ihre kritische Berichterstattung gegen ihn als „Fake News“ bezeichnet. Für besondere Empörung sorgte seine Aussage, dass manche Medien seien „Feinde des Volkes“. Verbalattacken sind heute noch Bestandteil von den Auftritten von Trump.
Quelle: ZDFheute