Der Bremer Wahlbereichsausschuss hat vorläufig zwei von der AfD eingereichte konkurrierende Wahllisten zur kommenden Bürgerschaftswahl am 14. Mai nicht zugelassen. Das ergab die entscheidende Abstimmung des Ausschusses heute (17.03.) in Bremen. Damit ist die AfD in Bremen nicht wählbar, Beschwerden beim Landeswahlausschuss sind aber noch möglich.

Die Einreichung von zwei Wahllisten für eine Partei ist laut Wahlgesetz verboten. Wie Wahlbereichsausschussleiterin Carola Janssen während der Sitzung ausführte, übersteige es die Prüfkompetenz des Gremiums zu klären, welche der von unterschiedlichen Vorständen eingereichten Wahllisten von den letztlich vertretungsbefugten Parteimitgliedern vorgelegt worden. Dies wäre auch ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Parteienautonomie.

Die AfD Bremen ist tief zerstritten und in zwei Lager zerfallen. Es gibt einen Rumpfvorstand und einen selbst ernannten Notvorstand, die sich gegenseitig Legitimation absprechen. Der Notvorstand beruft sich dabei auf die Entscheidungen des Landes- und Bundesschiedsgerichts der Partei. Der Rumpfvorstand bezweifelt die Rechtmäßigkeit dieser Entscheidung und dabei vom Bundesverband gestützt, der diese Einstellung auch offiziell teilt. Unter anderem laufen auch deswegen Gerichtsverfahren.

Quelle: ZDFheute.de, AFP