Wir hatten Berichtet: [1] [2] [3] [4]
Im Polizeimordprozess verurteilte das Landgericht Kaiserslautern den Hauptangeklagten Andreas S. wegen zweifachen Mordes zu lebenslanger Haft. Zudem stellte das Gericht die außergewöhnliche Schwere des Verbrechens fest.
Das Gericht führte die Anhörung auf Antrag der Staatsanwaltschaft durch. Damit bewiesen die Richter, dass Andreas S., 39, am 31. Januar 2022 auf einer Landstraße bei Ulmert bei Kusel einen Polizisten und eine Polizeianwärterin erschossen habe. Er wollte seine frühere Wilderei vertuschen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Mitangeklagte Florian V. wurde der Beihilfe zur Wilderei für schuldig befunden, aber nicht bestraft, weil er laut Gericht als Kronzeuge maßgeblich an der Aufklärung des Falls beteiligt war. Er sollte für die in Untersuchungshaft verbrachte Zeit entschädigt werden. V. hat mit seiner ausführlichen Stellungnahme zur Aufklärung beigetragen. Der Mitangeklagte war ein Drogenabhängiger, der jahrelang ziellos tagsüber gelebt hatte und als Gelegenheits- und Hilfsarbeiter zur Verfügung stand, solange ihm gesagt wurde, was er zu tun hatte.
Während des Prozesses warfen sich die beiden Angeklagten wiederholt gegenseitig vor, Verbrechen begangen zu haben. Umfangreiche Tatortanalysen und Experten kommen zu dem Schluss, dass Andreas S. die Waffe abgefeuert haben muss.