Der Bundesrat hat das Bürgergeld, was das bisherige Hartz-IV-System ersetzen sollte, abgelehnt. Die Länderkammer hat das von der Ampel-Koalition geplante Gesetz die Zustimmung verweigert. Damit haben CDU/CSU ihre Androhung war gemacht und haben gegen die Reformpläne gestimmt. Der Bundestag hatte schon mit der Mehrheit der Ampel-Koalition die Reform durchgebracht.
Schon vorher gab es Diskussionen um das Bürgergeld. Dabei haben sich vor allem die Union wegen der sogenannten Vertrauenszeit und das Schönvermögen Kritik geäußert. So sollen Bezieher des Bürgergelds ein halbes Jahr nur eingeschränkt Leistungskürzungen bekommen, wenn sie zum Beispiel ein Jobcenter-Termin verpassen. Auch beim Schonvermögen gab es Kritik. Demnach bleiben Vermögen von Bürgergeldempfängern in Höhe von bis zu 60.000 Euro vom Staat unangetastet. Jeder weiteren Person im gleichen Haushalt darf bis zu 30.000 Euro besitzen. Die Union argumentiert, dass sich die Anreize für Arbeitslose, Arbeit zu suchen, sich dann gar nicht lohnen.
Immer wieder wurde in diesem Zusammenhang auch von den Medien behauptet, dass sich durch das Bürgergeld das Arbeiten angeblich nicht lohne. Untermauert wie diese Theorie von einer Rechnung, die auf mehreren Plattformen von Sozialen Medien kursiere. So soll eine Person, die 160 Stunden im Monat arbeiten, am Ende des Monats genau so viel Geld haben, wie ein Bürgergeld-Empfänger mit 37 Stunden Minijob. Experten bezeichnen diese Rechnung als „sachlich falsch“.
Doch wie geht es nun weiter? Die Bundesregierung wird nun den Vermittlungsausschuss anrufen, der nun zwischen Bundesrat und Bundestag vermitteln soll und einen Kompromiss finden soll. Sollt es bis zur nächsten Sitzung des Bundesrats am 25.11. einen Kompromiss geben, dann könnte das Bürgergeld doch noch, wie geplant, am 1. Januar 2023 starten.