Der Star-Koch Alfons Schuhbeck ist wegen Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Ein mitangeklagter Mitarbeiter des Kochs bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr.

Das Gericht blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die für Schuhbeck vier Jahre und zwei Monate Haft und für seinen Mitarbeiter eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung gefordert hatten.

Die Verteidiger beider Angeklagten forderten Bewährungsstrafen. Das Gericht sah es als erweisen an, dass Schuhbeck in zwei seiner Restaurants über mehrere Jahre hinweg fünf Millionen Euro durch Manipulation von Umsätzen aus den Kassen entnommen hat. Dadurch entstand eine Steuerschuld von 2,3 Millionen Euro. Neben der Haftstrafe muss Schuhbeck die Summe zurückzahlen.

Die Staatsanwaltschaft warf dem Star-Koch vor, unter anderem mithilfe eines Computerprogramms Einnahmen am Finanzamt vorbeigeschleust zu haben. Insgesamt geht es da um mehr als 2,3 Millionen Euro an Steuern, die Schuhbeck zwischen 2009 und 2016 im „Orlando“ und den „Südtiroler Stubenhinterzogen haben soll.

Schuhbeck war auch als Fernsehkoch im Fernsehen zu sehen. So hatte er im Bayrischen Fernsehen zahlreiche Sendungen gehabt. Diese wurden wegen des Gerichtsprozesses aus dem Programm des BR Fernsehen genommen.

Quelle: ZDFheute