Die zu lebenslanger Haft verurteilte NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht teile mit, dass es weder dargelegt wurde noch aus sich heraus ersichtlich gewesen sei, dass die 47-Jährige in ihren Justizgrundrechten verletzt worden sei.

Zschäpe hatte insbesondere beanstandet, dass der Bundesgerichtshof (BGH) ihre Revision ohne vorherige Verhandlung per schriftlichen Beschluss verworfen hatte. Im August vergangenen Jahres hatte der BGH die Verurteilung von Zschäpe als Mittäterin an der rassistisch motivierten Mordserie des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) bestätigt. Damit wurde die Strafe rechtskräftig, die das Oberlandesgericht München im Jahr 2018 nach mehr als fünf Jahren und über 400 Verhandlungstragen gegen die einzige Überlebende des NSU-Trios verhängt hatte: lebenslange Haft bei besonderer Schwere der Schuld. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich noch möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen.

Zschäpe hatte mit ihren Freunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt fast 14 Jahre im Untergrund gelegt. In dieser Zeit haben sie unerkannt Angst und Schrecken verbreitet. Zwischen September 2000 und April 2007 haben die beiden Männer acht türkischstämmige und einen griechisch-stämmigen Kleinunternehmer sowie eine Polizistin getötet. Wer hinter der bundesweiten Serie von Morden, Anschlägen und Raubüberfällen stand, wurde erst bekannt, als sich die beiden Männer sich im Jahr 2011 das Leben genommen haben, um ihrer Festnahme zu entgehen. Zschäpe zündete ihre Wohnung an, verschickte ein Bekennervideo und stellte sich.

Quelle: n-tv