Die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung verstößt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Wesentlichen gegen EU-Recht. Das hat das Gericht, mit Sitz in Luxemburg, am Dienstag (20.09.) mitgeteilt.
Nur unter bestimmen strengen Vorrausetzungen sei eine begrenzte Datenspeicherung erlaubt. So gilt das bei einer aktuellen oder vorsehbaren Bedrohung für die nationale Sicherheit. Dann dürfen Verkehrs- und Standortdaten allgemein vorübergehend gespeichert werden, erklärten die Richter. Zum Schutz der nationalen Sicherheit, zur Bekämpfung schwerer Kriminalität und zur Verhütung schwerer Bedrohungen der öffentlichen Sicherheit dürften Telekommunikationsanbieter für einen begrenzten Zeitraum dazu verpflichtet werden, bestimmte Daten zu speichern.
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) will nun die Regelung aus dem deutschen Recht streichen. Der EuGH habe in einem historischen Urteil bestätigt, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung in Deutschland rechtswidrig sei, schrieb er auf Twitter.
Die sogenannte Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren umstritten. Es geht um die Frage, ob Internetanbieter und Telekommunikationsanbieter die Daten von ihren Kunden, also zum Beispiel IP-Adressen und Rufnummern, für den Zugriff von Behörden speichern müssen. Das sieht das Telekommunikationsgesetz vor, was derzeit auf Eis liegt.
Quelle: zdf.de, Twitter.com