Der Bundesrat hat die neuen Corona-Schutzregeln für die nächsten Monate beschlossen. Damit können die Bundesländer bei einer Zunahme der Infektionszahlen wieder Maßnahmen erlassen. Nicht dazu gehören die Lockdowns oder generelle Schulschließungen.

So wird ab dem 1. Oktober muss dann wieder mehr Maske getragen werden und auch das Testen wird wieder mehr sein. Es gibt dabei bundesweit einheitliche Regeln, die einzelne Bundesländer, wenn die es für nötig halten, die Maßnahmen zu verschärfen.

Generell wird es zur Pflicht in ganz Deutschland, eine FFP2-Maske in Kliniken, Arztpraxen und in Fernzügen zu tragen. Das gilt für alle ab 14 Jahren. Für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren reicht eine einfache OP-Maske. Nur in Flugzeugen fällt die Maskenpflicht komplett weg. Die Bundesregierung kann aber das per Verordnung ändern.

Bei einer kritischen Lage räumt das Gesetz den Ländern weitere Möglichkeiten in zwei Schritten ein. Im ersten Fall können die Bundeländer die Maskenpflicht erweitern und im Nahverkehr mit Bussen und in öffentlich zugänglichen Innenräumen wie Geschäften und Restaurants einführen. Doch wer einen negativen Corona-Test nachweisen kann, der braucht keine Maske in der Gastronomie oder bei anderen Veranstaltungen.

Bei einer Verschlimmerung der Lage, können die Länder dann im zweiten Schritt noch weitere Maßnahmen verhängen. Dazu zählt auch eine Maskenpflicht auch bei Veranstaltungen die draußen stattfinden, wenn dort die Abstände von 1,50 Metern nicht möglich sind. Vorgeschrieben werden kann auch ein Hygienekonzept für Betriebe und andere Einrichtungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen kann eine maximale Anzahl von Besuchern festgelegt werden. Ausnahmen gibt es auch für frisch Geimpfte und Genesene.

Die Corona-Warn-App soll so weiter entwickelt werden, dass der aktuelle Status auf einen Blick zu sehen ist. Die Länder dürfen im ersten Schritt auch an Schulen und Kitas wieder Coronatests vorschreiben, aber auch eine Maskenpflicht an Schulen wäre möglich.

Quelle: Zeit.de