Die Wahlrechtsreform ist ein langandauerndes Thema im Bundestag. Nun befasst sich auch die Ampel mit dem Thema und schlägt vor, die Größe des Bundestags auf 600 Abgeordnete zu deckeln. Geplant ist der Wegfall aller Überhangmandate. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ unter Berufung auf einer Vorlage von SPD, Grünen und FDP. Es hätte zur Folge, dass nicht mehr jeder Kandidat, der in seinem Wahlkreis nach Erststimmen gewinnt, sicher in den Bundestag einziehen kann.
Mit den Überhangmandaten würden nach Vorstellung der Koalition auch die Ausgleichsmandate fallen. Es soll zwar beim personalisierten Verhältniswahlrecht mit Erst- und Zweistimme bleiben, aber über die Größe des Bundestags soll die Zweitstimme entscheiden. Damit soll der Bundestag auf die gesetzlich vorgesehene Größe von 598 Abgeordneten begrenzt werden.
Bei der letzten Bundestagswahl im September 2021 ist der Bundestag durch Überhang- und Ausgleichsmandate auf 736 Abgeordnete gewachsen. Es ist der bisher größte Bundestag in der Geschichte. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Wahlkreis mehr Direktmandate gewinnt, als ihr durch das Listenergebnis zustehen.
Wegen eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2012 werden die Überhangmandate für die anderen Parteien proportional zu ihrem Zweitstimmenanteil ausgeglichen, was zu dieser Vergrößerung führte.
Der Vorschlag der Ampelparteien sieht vor, dass eine Partei in einem Bundesland nur so viele Wahlkreismandate bekommt, wie ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Sind es mehr, so bekommt sie diejenigen nicht, in denen sie im Vergleich zu ihren anderen Wahlkreisen das schwächste Ergebnis hat. Diese Wahlkreise werden dann unter Einbeziehung sogenannter Ersatzstimmen einer anderen Partei zugeteilt.
Quelle: zdf.de