Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) ist die EU-Urheberrechtsreform rechtmäßig. Das Gericht hatte heute (26.04.) die Klage des EU-Lands Polen gegen Teile der Reform abgewiesen.

Der EuGH verwies darauf, dass eine Regelung eine angemessene Garantie vorsehe, um das Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit auf Plattformen wie YouTube zu wahren. Kritiker dieser Reform begrüßen aber dennoch, dass das Gericht in Luxemburg enge Grenzen für den Einsatz der sogenannten Uploadfilter setze.

Die Urheberrechtsreform der Europäischen Union, die 2019 beschlossen wurde, sollte das veraltete Urheberrecht in der EU ins digitale Zeitalter bringen und Urhebern für ihre Inhalte im Internet eine bessere Vergütung zusichern. In Deutschland und andere Länder der EU gab es Proteste gegen diese Reform.

Kritiker bemängeln vor allem, dass Plattformen wie YouTube schon beim hochladen überprüfen müssen, ob die Inhalte urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Das sei nur über Uploadfilter möglich, bei denen die Gefahr bestehe, dass mehr aussortiert werde als nur urheberrechtlich geschützte Inhalte.

Quelle: FAZ.net