Es ist fast schon sechs Jahre her, als Jan Böhmermann mit seinem „Schmähgedicht“ über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan für einen diplomatischen Eklat zwischen Berlin und Ankara sorgte. Es schloss sich eine langwierige juristische Auseinandersetzung an, in der sich Kunstfreiheit auf der einen und Persönlichkeitsrechte auf der anderen Seite gegenüber standen. In mehreren Gerichtsurteilen wurde entschieden, dass einige Passagen dieses „Schmähgedichts“ rechtswidrig seien und nicht wiederholt werden dürfen.

Beide Parteien gingen gegen die Urteile vor, Böhmermann wollte unter Verweis auf die Kunst- und Meinungsfreiheit die Urteile aufheben, Erdogan wollte das Gedicht komplett verbieten lassen. Im Jahr 2018 scheiterten beide vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht, das am Status Quo nichts ändere und auch keine Revision zuließ. Doch der Rechtsstreit war nicht beendet.

Der Satiriker legte gegen die Nichtzulassung der Revision eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein, dass diese zurückgewiesen hat. Danach legte er Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein und war damit auch nicht erfolgreich. In einem nun veröffentlichten Beschluss heißt es kurz und knapp: „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine Aussicht auf Erfolg hat“, eine weitere Begründung gab es nicht. Die Entscheidung ist auch nicht anfechtbar und damit ist der juristischer Streit nun in der letzten Instanz entschieden worden.

Quelle: DWDL.de