Vor fünf Jahren hat ein türkisches Gericht den „WELT“-Journalisten Deniz Yücel in Untersuchungshaft wegen angeblicher Terrorpropaganda und Volksverhetzung eingesperrt. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Haft für unrechtmäßig erklärt.
In einer Kurzfassung des Urteils heißt es: „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte drei Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonventionen fest.“ Demnach habe die Inhaftierung von Yücel gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Entschädigung nach unrechtmäßiger Inhaftierung und das Recht auf Meinungsfreiheit verstoßen. Die Türkei muss Yücel nun 13.3000 Euro Entschädigung bezahlen. Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden.
Yücel sagte nach dem Urteil gegenüber der „WELT“: „Dass die Straßburger Richter eine Verletzung meines Rechts auf Freiheit und Sicherheit sowie meines Rechts auf Meinungsfreiheit festgestellt haben, ist erfreulich.“ Weiter sagte er: „Enttäuschend ist hingegen, dass die Richter keinen Verstoß gegen das Folterverbot feststellen wollten – trotz der neunmonatigen Isolationshaft und trotz der psychischen und körperlichen Gewalt, der ich im Hochsicherheitsgefängnis Silivri Nr. 9 zeitweise ausgesetzt war.“
Verwunderlich findet Yücel, dass das Verfahren nach Auffassung des Gerichtshofes nicht politisch motiviert gewesen sein soll. „Ich vermute, damit dürfte nicht einmal Recep Tayyip Erdogan gerechnet haben“, so der Journalist.
Quelle: DWDL.de