Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat die 2G-Regel im Einzelhandel in dem Bundesland gekippt. Die Maßnahme sei zur Eindämmung des Coronavirus nicht notwendig und auch nicht mit dem allgemeinen Gleichschutz vereinbar, entschied das Gericht am Donnerstag (16.12.)
Seit Anfang dieser Woche galt in Niedersachsen im Einzelhandel die 2G-Pflicht. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene einen Laden betreten durften. Nur in Geschäften des täglichen Bedarfs durften Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen, reingehen.
Das Gericht entschied nun, dass diese Regel nun vorläufig nicht mehr gilt. Unternehmen in Niedersachsen hatten gegen diese Regelung geklagt. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine schlichte Übertragung von Forschungserkenntnissen aus geschlossenen Räumen im Sport- und Freizeitbereich auf den Handel nicht möglich sei. Außerdem könnten die Läden, die Kunden dazu verpflichten, anstatt eine OP-Maske, eine FFP2-Maske zu tragen.
Schon der Handelsverband hatte die 2G-Regelung im Einzelhandel kritisiert und erklärte, dass mit dieser Regelung das Weihnachtsgeschäft in den Innenstädten zum Erliegen komme.
Quelle: zdf.de