Die umstrittene Räumung des Hambacher Forstes vor drei Jahren war rechtswidrig. Das hat das Kölner Verwaltungsgericht am Mittwoch (08.09.) entschieden. Damit gab man der Anklage eines Anwohners der Baumhäuser dort recht.
Das Gericht sagte klar, dass der Grund für die Räumung vom Bauministerium NRW lediglich vorgeschoben gewesen sei. Das Ministerium in Düsseldorf hatte die Stadt Kerpen gegen ihren Willen wegen angeblicher Brandschutzmängel der Behausungen zur sofortigen Räumung gefordert.
Die SPD in NRW sieht damit ihre damalige Bewertung bestätigt. Der stellvertretende Vorsitzende Sven Wolf sagte dem WDR: „Bauministerin Scharrenbach hat sich damals dafür das Baurecht geradezu zurechtgebogen.“ Mona Neubaur, die Vorsitzende der Grünen in NRW, sieht in der Entscheidung des Verwaltungsgerichts eine „heftige Klatsche für die Landesregierung“ und es werde klar, dass „die Räumung des Hambacher Waldes einzig und allein politisch motiviert war.“ Nicht nur die Bauministerin, auch Innenminister Herbert Reul müsse sich jetzt erklärten, sagte sie.
Starke Polizeikräfte und Personal des Energiekonzerns RWE setzen die Räumung dann kurz in die Tat um und entfernten die über Jahre hinweg von Aktivsten errichteten Baumhäuser. Die Weisung des Bauministeriums, so das Urteil, habe klar der Vertreibung der Braunkohlegegner gedient.
Gegen das Urteil kann keine Berufung zugelassen werden. Die Beteiligten können beim Oberverwaltungsgericht in Münster eine Beschwerde einlegen.
Quelle: WDR.de