Bund und Länder haben sich heute (10.08.) wieder getroffen und neue Corona-Maßnahmen beschlossen. Weil die Inzidenzen wieder steigen und sich weniger Deutsche impfen lassen hat man nun Maßnahmen beschlossen.

Beim Testen wird es im Herbst Veränderungen geben. So werden die kostenlosen Schnelltests ab dem 11. Oktober nicht mehr kostenlos sein. Damit will man die Motivation beim Impfen steigern lassen. Die Tests soll es aber weiterhin für Menschen kostenlos sein, die sich derzeit nicht Impfen dürfen, sowie für Schwangere und für unter-18-Jährige.

Die Menschen, die weder geimpft oder genesen sind, müssen innerhalb von Räumlichkeiten einen negativen Corona-Test vorzeigen. Dazu gehören Kliniken, Pflegeheime, Innen-Gastronomie, Veranstaltungen die Drinnen stattfinden, beim Friseur, für Fitnessstudios, Schwimm- und Sporthallen. Zulässig sind Schnelltests, die nicht älter als 24 Stunden sind oder ein genauer PCR-Test (bis zu 48 Stunden). Das gilt ab dem 23. August.

Im Einzelhandel und im öffentlichen Personennahverkehr müssen weiterhin medizinische Masken getragen werden. Das wird auch weiterhin bleiben.

Bei Großveranstaltungen können zu den „3G-Regeln“ (Genesen, Getestet, Geimpft) können Veranstalter ergänzende Regeln beschlossen werden. Bei Sportveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauer die „zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschausenden“, heißt es in dem Beschluss.

Die Überbrückungshilfen für Unternehmen sollen verlängert werden. Laut Plänen der Bundesregierung, sollten sie bis Ende September laufen. Auch die „epidemische Lage von nationaler Tragweite“ soll über den 11. September hinaus verlängert werden. Das muss der Bundestag entscheiden.

Die künftigen Parameter zur Pandemie-Beurteilung zählen neben der Sieben-Tage-Inzidenz und der Impfquote auch Daten aus dem Gesundheitssystem, wie die Ausweitung von Intensivbetten sollen weiterhin als Bemessungsgrundlage dienen.

Quelle: zdf.de