Die Grünen im Saarland dürfen endgültig nicht mit einer Landesliste an der Bundestagswahl im September teilnehmen. Das hat der Bundeswahlausschuss in einer Sitzung am Donnerstag (05.08.) entschieden. Man wies die Beschwerde der Grünen gegen eine vorausgegangene gleichlautende Entscheidung des Landeswahlausschusses zurück.

Hintergrund des Ganzen ist ein schwerer Streit in der Landespartei um die Listenaufstellung. Beim ersten Versuch war am 20. Juni der ehemalige Landeschef Hubert Ulrich auf Platz eins und damit zum Spitzenkandidaten der Saar-Grünen gewählt worden. Ein Schiedsgericht erklärte dann die Wahl für ungültig, weil auch nicht stimmberechtigte Parteimitglieder mitgewählt hatten. Außerdem gab es ein Verstoß gegen das Frauenstatut der Partei.

Hingegen kann die AfD in Bremen bei der Bundestagswahl am 26. September teilnehmen. Der Bundeswahlausschuss gab einer Beschwerde des Landesverbandes gegen die Nicht-Zulassung der Landesliste der Rechtspopulisten statt. Der Ausschuss hatte die Landesliste nicht zugelassen, weil eine von der Aufstellungsversammlung der AfD gewählt Schriftführerin eine erforderliche eidesstaatliche Erklärung verweigert hatte.

Quelle: zdf.de