ARD, ZDF und das Deutschlandradio können sich freuen. Der Rundfunkbeitrag wird um 86 Cent von 17,50 Euro auf 18,36 Euro steigen. Die Beschwere beim Bundesverfassungsgericht war für die öffentlich-rechtlichen Anstalten erfolgreich.
Weil Sachsen-Anhalt Ende 2020 nicht für die Erhöhung des Rundfunkbeitrags stimmen wollte, gab es zum 1. Januar 2021 nicht dieser Erhöhung. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zustimmte, teilte das Gericht am Donnerstag (05.08.) mit.
Bis es eine neue Regelung gibt, wird nach dem Beschluss des Verfassungsgerichts Artikel 1 der ursprünglichen Regelung rückwirkend zum 20. Juli der Rundfunkbeitrag steigen. Damit beträgt der Betrag nun 18,36 Euro.
ARD und ZDF begrüßten die Entscheidung. ZDF-Intendant Thomas Bellut erklärte: „Der klare Beschluss der Karlsruher Richter bestätigt und stärkt die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“ Der ARD-Vorsitzende und WDR Intendant Tom Buhrow erklärte: „Die Entscheidung versetzt uns die Lage, in den kommenden Jahren weiter das bestmögliche Programm für die Menschen zu machen.“ Die ARD begrüßte die „eindeutige Entscheidung zur Gewährleistung der Rundfunkfreiheit.“
Quelle: zdf.de