Die AfD muss im Zuge der Spendenaffäre um die Spitzenkandidatin Alice Weidel ein Bußgeld in Höhe von 396.000 Euro zahlen. Das Verwaltungsgericht in Berlin hat dies entschieden. Damit hat das Gericht das im vergangenen Herbst verhängte Sanktionsbescheid aus dem Bundestag bestätigt. Das Gericht räumte allerdings das Recht auf Berufung ein.
Ende 2020 hatte der Bundestag das Bußgeld gegen die Partei verhängt, nachdem bekannt wurde, dass zwei Schweizer Unternehmen im Jahr 2017 an Weidels Kreisverband rund 132.000 Euro überwiesen hatten. Dies wertete das Parlament als verbotene Annahme von anonymen Spenden. Die Rechtsaußenpartei klagte gegen diesen Sanktionsbescheid, unter anderem weil der Kreisverband das Geld wieder zurücküberwiesen habe. Diese Argumentation überzeugte aber das Gericht nicht.
Nach Auffassung der Bundestagsverwaltung liegt ein Verstoß gegen das im Parteiengesetz verankerte Verbot vor. Demnach ist es untersagt, Spenden anzunehmen, die im Einzelfall mehr als 500 Euro betragen und bei denen der Spender nicht feststellbar ist. Wie in solchen Fällen üblich ist, soll die AfD eine Strafe in der Höhe des dreifachen Satzes dieser unerlaubten Spende bezahlen. Das sind rund 396.000 Euro.
Die Partei hatte eine Spendenliste vorgelegt und teilte im Juni 2019 der Bundestagsverwaltung zufolge dann aber mit, „dass mittlerweile acht angebliche Spender gegenüber der Staatsanwaltschaft Konstanz erklärt hätten, nicht gespendet zu haben.“ Man verfüge „nicht über belastbare Erkenntnisse, wer der wahre Spender sei.“
Quelle: SPIEGEL.de