Die Grünen-Politikerin Renate Künast will mit einem Grundsatzurteil weitreichende Löschpflichten für als rechtswidrig gemeldete Inhalte bei Facebook erzwingen. Sie wird dabei von der Organisation Hateaid unterstützt, die sich gegen Hass und Hetze im Internet engagiert und auch Prozesskostenhilfe leistet.
Die meisten Betroffenen hätten nicht den Mut, die Kraft und vor allen Dingen nicht das Geld, sich gegen große Plattformen zur Wehr setzten, sagte Anna-Lena von Hodenberg, Geschäftsführerin von Hateaid zu Golem.de. Man wolle dies nun ändern.
Gegenstand der Klage ist ein Satz, den Künast von Nutzern im Internet zugeschrieben wird, den sie aber nicht gesagt hat. In einer Variante werden ihr folgende Worte in den Mund gelegt: „Integration fängt damit an, dass Sie als Deutscher mal Türkisch lernen.“ Doch Tatsächlich habe sie in einer Sendung in der ARD vor Jahren den Politiker Thilo Sarrazin aufgefordert, sich den türkischen Namen einer anderen Teilnehmerin der Talkrunde zu merken, die dieser wiederholt falsch ausgesprochen habe, so Künast.
Schon 2015 versuchte sie das kursierende Zitat richtigzustellen. Doch das klappte nicht. Hateaid schreibt: „Und das, obwohl die Veröffentlichung bzw. Verbreitung eines Falschzitats eine Straftat darstellen kann.“ Die Verbreitung von solchen falschen Inhalten und Zitaten sei häufig eine orchestrierte Aktion von Rechtextremisten, die damit Aufregung und hasserfüllte Reaktionen auslösen wollen.
Die Klage von Künast ging schon am vergangenen Freitag beim Landgericht Frankfurt am Main ein. Das teilte der Rechtsanwalt Matthias Pliz mit, der Renate Künast vor Gericht vertreten soll. Der Tatbestand sei üble Nachrede. Das Ziel des Ganzen sei es nun zu klären, ob es eine Löschpflicht für Plattformbetreiber wie Facebook gebe, und das soll nicht nur für gelöschte, sondern auch für beanstandete, aber auch für wort- oder sinngleiche Posts.
Quelle: Golem.de