Das Veraltungsgericht in Köln hat einer Klage der AfD recht gegeben. Es ging um die mögliche Einstufung des Bundesverfassungsschutzes als Verdachtsfall. Nun hat das Verwaltungsgericht der Partei recht gegeben.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die Verfassungsschützer der Länder diese Woche intern über eine Hochstufung der Partei zum Verdachtsfall informiert, doch öffentlich diese Entscheidung nicht bekanntgegeben. Zur Begründung erklärte der Verwaltungsgericht, es „werde in unvertretbarer Weise“ in die Chancengleichheit politischer Parteien eingegriffen. „Alles“ spreche dafür, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht an seine sogenannte „Stillhaltezusagen“ gehalten beziehungsweise nicht „hinreichend dafür Sorge getragen“ habe, dass keine Informationen zu dem Verfahren nach außen dringe.
In dem Verfahren hatte der Verfassungsschutz noch vorher gesagt, dass man bis zum Abschluss des Eilverfahrens vor dem Gericht sich nicht zu einer Einstufung äußern werde, bis es eine Entscheidung gebe. Man hätte eh die Beobachtung von AfD-Abgeordneten in Landtagen und im Bundestag, sowie die Kandidaten bei Wahlen in diesem Jahr verzichtet.
Quelle: zdf.de