Im Prozess um den Mord an den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main den 47-jährigen Hauptangeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Strafe verurteilt. Die Richter haben bei der Urteilsverkündung am Donnerstag (28.01.) zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Deshalb bleibe die Entscheidung über die Sicherungsverwahrung einer zweiten Gerichtsverhandlung zu Ende der Haftzeit vorbehalten, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Sagebiel bei der Urteilsverkündung des Oberlandesgerichts.

Ein Mitangeklagter wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Diese lautete auf ein Jahr und sechs Monate wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Ursprünglich war der Mann wegen Beihilfe zum Mord angeklagt worden.

Seit Juni 2020 verhandelte der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt gegen den mutmaßlichen Mörder von Walter Lübcke und den Mitangeklagten. Der 47-jährige Hauptangeklagte hatte die Tat wiederholt gestanden, aber in drei unterschiedlichen Versionen. Dabei hatte er den Mitangeklagten belastet, der mit am Tatort gewesen sei. Der Hauptangeklagte hatte in der Nacht zum 2. Juni 2019 den CDU-Politiker auf dessen Terrasse im Landkreis Kassel erschossen.

Quelle: zdf.de