Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Erlass von einstweiligen Anordnungen zum Rundfunkbeitrag abgelehnt. Die Sender hatten nicht dargelegt, dass ihnen schwere Nachteile drohen, wenn sie die Entscheidung in der Hauptsache abwarten müssten, teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag (22.12.) mit.
Eine inhaltliche Entscheidung wurde nicht gefällt. Der Rundfunkbeitrag bleibt damit bei 17,50 Euro. Vorgesehen war eine Erhöhung von 86 Cent, auf 18,36 Euro.
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten hatten sich mit ihrem Eilantrag gegen die Blockade der Erhöhung durch das Land Sachsen-Anhalt gewehrt. Nach aktueller Rechtslage müssen medienrechtliche Staatsverträge von allen Landesparlamenten ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können. Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) hatte die Abstimmung zur Erhöhung im Landtag zurückgezogen, die die Ratifizierung des Medienänderungsstaatsvertrags vorsah. Dieser hat unter anderem die Erhöhung des Rundfunkbeitrags ab der kommenden Beitragsperiode (2021 bis 2024).
Durch diesen Rückzug hat Haseloff seine zerstrittene Regierungskoalition aus CDU, SPD und Grüne gerettet und hat eine Zustimmung seiner Partei mit der AfD verhindert. Danach haben ARD, ZDF und Deutschlandradio neben Eilanträgen auch reguläre Verfassungsbeschwerden eingereicht. Über diese wird das Bundesverfassungsgericht jedoch nicht kurzfristig befinden.
Quelle: ZDF.de