Das Oberlandesgericht Naumburg hat den rechtextremen Attentäter von Halle zu lebenslanger Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Die Richter haben den 28-Jährigen am Montag (21.12.) in Magdeburg des zweifachen Mordes und des versuchten Mordes in weiteren zahlreichen Fällen schuldig gesprochen und stellten außerdem die besondere Schwere der Schuld fest.
Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen. Gegen das Urteil kann Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt werden.
Es sei ein „feiger Anschlag“ gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens bei der Urteilsverkündung. Der Angeklagte habe an vielen Stellen seine Taten und Motive Relativiert. Der Mann reagierte mit einem ausdruckslosen Gesicht auf das Urteil und begann, sich Notizen zu machen. Mit dem Urteil folgten die Richterin und die vier anderen Richter der Forderung von Bundesanwaltschaft und Nebenanklage.
Am 9. Oktober 2019 hatte der 28-jährige Rechtsextremist versucht, 51 Menschen in einer Synagoge in Halle, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, zu töten. Er scheiterte an der massiven Tür der Synagoge und erschoss dann wahllos auf zwei Passanten. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen. Der Prozess lief seit Juli vor dem Oberlandesgericht Naumburg, aus Platzgründen fand er aber in Magdeburg statt.
Der 28-jährige Deutsche hatte die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet.
Quelle: zdf.de