Der Bayrische Verfassungsgerichtshof hat die komplette Schließung von Fitnessstudios während des Teil-Lockdowns in Bayern gekippt. Die bisherige Regelung verstoße gegen das Gleichbehandlungsgesetz, teilte das Gericht am Donnerstag (12.11) in München mit. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs gibt es kein Rechtsmittel.

Sporthallen und Sportplätze dürfen laut der Verordnung für den Individualsport allein, zu zweit oder mit einer weiteren Person aus dem Haushalt genutzt werden. Im Fitnessstudio ist dies aktuell nicht erlaubt und mussten wie alle weiteren Freizeiteinrichtungen komplett schließen. Nach Einschätzung des Verwaltungsgerichtshofs werden Inhaber von Fitnessstudios mit dieser Regelung benachteiligt, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt sei. Individualsport müsse daher auch im Fitnessstudio zulässig sein.

Der Verwaltungsgerichtshof gab mit seiner Entscheidung heute dem Eilantrag eines Inhabers eines Fitnessstudios zum Teil statt.

Quelle: BR.de