In Deutschland ist am vergangenen Samstag (07.11) der neue Medienstaatsvertrag in Kraft getreten. Dieser hat den bis dahin geltenden Rundfunkstaatsvertrag abgelöst. Neben einer großen Zahl an neuen Definitionen bekommt der Medienstaatsvertrag Regelungen für Medienplattformen, Benutzeroberflächen und Medienintermediäre. Die neuen Vorschriften sollen dem Schutz der Meinungsvielfalt in der Medienwelt dienen und beziehen nun auch Soziale Medien, Smart-TVs, Sprachassistenten und Suchmaschinen mit ein.
Besonders interessant dürfte der neue Medienstaatsvertrag für Streamer auf YouTube und Twitch sein. Denn sie mussten bisher eine Rundfunklizenz bekommen, wenn sie live auf den genannten Plattformen streamen durften. Jetzt brauchen sie keine Sendelizenz mehr, wenn sie in den letzten sechs Monaten weniger als 20.000 Zuschauer im Durchschnitt haben. Einzelne bekannte Streamer, wie MontanaBlack oder Knossi haben in den letzten sechs Monaten mehr als 20.000 Zuschauer erreicht und müssen oder haben schon eine Sendelizenz beantragt.
Die Bundesländer haben in den letzten Monaten über den neuen Medienstaatsvertrag abgestimmt und wollen sich für ein zukunftsfähiges Medienkonzentrationsrecht einsetzen, dass alle medienrelevanten Märkte in den Blick nimmt. Dafür wird auch die KEK, die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, sich dafür einsetzen.
Hier gibt es den kompletten Medienstaatsvertrag: https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Medienstaatsvertrag.pdf
Quelle: KEK.de