Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland soll bis Mitte 2022 stufenweise auf bis zu 10,45 Euro pro Stunde steigen. Die Bundesregierung hat eine entsprechende Verordnung von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beschlossen.

Demnach wird die Lohnuntergrenze in vier Schritten steigen. Die erste zum Jahreswechsel von 9,35 auf 9,50 Euro. Dann steigt sie zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro, danach Anfang 2022 auf 9,82 Euro und im zweiten Halbjahr 2022 soll der Mindestlohn dann auf 10,45 Euro steigen.

Heil erklärte: „Die vierstufige Erhöhung trägt dazu bei, die daraus resultierenden Lohnkostensteigerungen für die Unternehmen tragfähig zu verteilen und zugleich den Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den nächsten zwei Jahren konstant zu verbessern.“ Heil bekräftigte, dass er Vorschläge machen werde, „um das Mindestlohngesetz weiterzuentwickeln, damit der Mindestlohn schnell weiter steigen kann.

Mit dem Beschluss des Kabinetts wird die Empfehlung der Mindestlohnkommission aus Arbeitgebern und Gewerkschaften von Ende Juni umgesetzt. Diese berät alle zwei Jahre über eine Anpassung der Lohnuntergrenze. Sie orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung und berücksichtigt die wirtschaftliche Lage.

Quelle: Tagesschau.de