Der Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg hat das Beherbungsverbot gekippt. Man habe einen Eilantrag stattgegeben. Dieses galt bislang für Gäste aus Regionen in Deutschland, wo die Sieben-Tage-Inzidenz bei 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner gelegen hat.
Die Antragssteller kommen aus dem Kreis Recklinghausen in NRW, der über dieser Marke liegt. Sie hatten einen Urlaub im Kreis Ravensburg gebucht. Das Beherbergungsverbot in Baden-Württemberg ist damit vorläufig mit sofortiger Wirkung ausgesetzt, wie das Gericht in Mannheim mitteilte. Es können keine weiteren Rechtsmittel eingelegt werden.
Das Gericht sah den Einschnitt in das Grundrecht auf Freizügigkeit als unverhältnismäßig an. Das Land habe auch nicht darlegen können, dass Hotels und Pensionen „Treiber“ des Infektionsgeschehen seien, sodass drastische Maßnahmen nötig seien.
Es sei den Antragsstellern nicht zumutbar, bis zu 48 Stunden vor Ankunft genommene negative Corona-Tests vorzulegen, heiß es weiter. Man könne nicht gewährleisten, dass Reisende in so einer kurzen Zeit einen Corona-Test bekommen können.
Quelle: n-tv.de