Die staatlichen Zugriffsmöglichkeiten auf persönliche Daten von Handy- und Internetnutzern zur Strafverfolgung und Terrorabwehr gehen zu weit. Das hat das Bundesverfassungsgericht erklärt. Mehrere Regelungen zur sogenannten Bestandsdatenauskunft für verfassungswidrig. Sie verletzten das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis, teilte das Gericht in Karlsruhe mit.
Das Telekommunikationsgesetz und entsprechende Vorschriften in andere Gesetzen müssen nun bis spätestens Ende 2021 überarbeitet werden. Solange bleiben die Regelungen, die bestehen, in Kraft.
Die Richter bekräftigen zwar, dass die Auskunft über die Bestandsdaten grundsätzlich zulässig ist. Dich die Voraussetzung müsse das Vorliegen einer genaueren Gefahr oder der Anfangsverdacht einer Straftat sein. Polizei, Bundeskriminalamt und Nachrichtendienste nutzen die Auskünfte, um Verbrechen aufzuklären oder Terroranschläge zu verhindern. Dazu dürfen sie zum Beispiel bei Telefongesellschaften und Providern die „festen“ Bestandsdaten wie Name, Anschrift und Geburtsdatum abfragen, aber auch die IP-Adressen.
Schon im Jahr 2012 musste diese Regelung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts überarbeitet werden. Nun stellte sich heraus, dass das reformierte Gesetz immer noch nicht den Anforderungen genüge. Eine der Klagen haben rund 6.000 Menschen unterstützt.
Quelle: Tagesschau.de