Ungarn hat vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Schlappe erlitten. Das haben die Richter in Luxemburg am Donnerstag entschieden. Die EU-Kommission hat wegen dem Gesetz ein Verfahren gegen Ungarn eingereicht. Als Budapest nicht einlenkte, klage die Behörde vor dem EuGH. Und die Richter vom EuGH haben Brüssel rechtgegeben. Die Regeln seien diskriminierend und schränkten die betroffenen Organisation, aber auch die Spender ungerechtfertigt ein. Dies verstoße unter anderem gegen den Grundsatz des freien Kapitalverkehres. Ebenso verletze es unter anderem das Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten.
Das sogenannte NGO-Gesetz, was vorsieht, dass in Ungarn vorsieht, dass Nichtregierungsorganisation, die Spenden aus dem Ausland bekommen, ab einen bestimmten Stellenwert bei den ungarischen Stellen sich anmelden müssen. Diese Informationen werden online dann veröffentlicht. Dieses Gesetz hat die rechtsnationale Partei von Ministerpräsident Viktor Orban im Jahr 2017 verabschiedet.
Zudem müssen die NGOs auf ihrer Webseite und in anderen Veröffentlichungen angeben, dass sie aus dem Ausland unterstützt werden. Kritiker sagen, dass dieses Gesetz auf den US-Investor und Großspender George Soros zugeschnitten sei. Orban führt seit Jahren eine Hetzkampagne gegen den aus Ungarn stammenden Holocaust-Überlebenden.
Um unter dieses Gesetz zu fallen, muss eine Organisation mehr als 7,2 Millionen Forint (etwa 20.500 Euro) im Jahr aus dem Ausland erhalten. Zudem muss sie bei der Anmeldung die Zahl der Spender angegeben, deren Unterstützung 500.000 Forint (etwa 1.500 Euro) übersteigt.
Quelle: n-tv.de