Der FDP-Politiker Thomas Kemmerich verliert wegen einer Gerichtsentscheidung sein Mandat für den Stadtrat in der thüringischen Hauptstadt Erfurt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Weimar habe sich nicht davon überzeugen können, dass Kemmerich „seinen Aufenthaltsschwerpunkt“ zum Zeitpunkt der Wahl in Erfurt gehabt habe, sagte die Präsidentin des Verwaltungsgerichts, Elke Heßelmann. Damit gelte der Wohnort der Familie als Hauptwohnsitz Kemmerichs, dieser ist seit 2009 die Stadt Weimar. Als Stadtrat kann man sich nur dann nur bewerben, wenn man auch in der Stadt wohnt.

Der Kläger war ein Erfurter, der die gesamte Stadtratswahl 2019 für ungültig erklären lassen wollte und dafür mehrere Argumente anführte, unter anderem den Wohnort des FDP-Politikers. Das Verwaltungsgericht wies die Klage in weiten Teilen ab, entschied aber, dass Kemmerich sein Stadtratsmandat niederlegen muss.

Bei der mündlichen Verhandlung hatte der Kläger Kemmerich vorgeworfen, wegen der Wohnrechtsfrage zu Unrecht für den Stadtrat kandidiert zu haben. Außerdem warf er dem Oberbürgermeister von Erfurt, Andreas Bausewein vor, unmittelbar vor der Wahl seine Neutralitätspflicht als Amtsinhaber verletzt zu haben, um für seine Partei zu werben.