Der Freistaat Thüringen wird die Kontaktbeschränkungen am 13. Juni aufheben. In einer neuen Grundverordnung wird lediglich empfehlen, sich mit einem weiteren Haushalt oder mit maximal zehn Menschen zu treffen. Die Regelung hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. Ursprünglich hatten Bund und Länder vereinbart, dass die Kontaktbeschränkungen in einer abgemilderten Form noch bis zum 29. Juni gehen sollen. Einige Bundesländer haben die Regeln schon gelockert.

Einen Mund-Nasen-Schutz, also die Maskenpflicht sollen in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr in Thüringen weiterhin bestehen bleiben. Mit der neuen Verordnung dürfen aber noch mehr Einrichtungen wieder öffnen. So dürfen Schwimm- und Freizeitbäder in geschlossenen Räumen wieder öffnen, auch Saunen, Thermen und Kinos dürfen wieder aufmachen. Doch sie müssen dafür zunächst Infektionsschutzkonzepte genehmigen.

Geschlossen bleiben weiterhin Bordelle, Diskotheken und Swinger-Clubs. Erst nach dem 31. August dürfen Theater und Orchester wieder ihren Spielbetrieb wieder aufnehmen dürfen. In Einzelfällen dürfen Dorf- und Volksfeste sowie Festivals wieder erlaubt werden.

Schon Ende Mai hatte sich der Ministerpräsident des Bundeslandes, Bodo Ramelow, für eine neue Strategie ausgesprochen, wonach es keine vom Land zentral verordneten Corona-Beschränkungen mehr geben sollte, sondern nur noch lokal Regeln. Dieses Vorpreschen wurde bundesweit mit Kritik aufgenommen.