Bundesinnenminister Horst Seehofer hat die AfD in einem Interview auf der Webseite seines Ministeriums als „staatszersetzend“ bezeichnet. Das gefiel der Partei nicht und klagte dagegen, mit Erfolg!
Mit der Veröffentlichung von kritischen Äußerungen zur AfD auf der Seite des Innenministeriums hat sich der CSU-Politiker gegen das Recht von Chancengleichheit im politischen Wettbewerb verstoßen. Und er habe gegen das Gebot der staatlichen Neutralität verstoßen, urteilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag. Damit hat die AfD im Rechtsstreit um eine Kritik gegen den Innenminister einen Erfolg verbucht. Der CSU-Politiker hatte die rechte Partei als „staatszersetzend“ bezeichnet.
Der scheidende Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle sagte bei seiner wohl letzten Urteilsverkündung: „Die Zulässigkeit der Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung endet dort, wo Werbung für oder Einflussnahme gegen einzelne im politischen Wettbewerb stehende Parteien oder Personen beginnt.“
Seehofer hatte das Interview der Deutschen Presse-Agentur im Jahr 2018 gegeben. Unmittelbar davor hatte die AfD-Fraktion in Bundestag versucht, den Haushalt des Bundespräsidenten diskutieren zu lassen. Ihr Vorwurf: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier habe „für eine linksradikale Großveranstaltung“ geworben, indem er ein Konzert gegen Rassismus der zeitweilig vom Verfassungsschutz beobachteten Linkspunkband Feine Sahne Fischfilet unterstützt hatte.