US-Präsident Donald Trump hat ein Dekret unterzeichnet, dass der Schutz von Sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter von der Strafverfolgung beendet wird. Der Plattformen sollen die Möglichkeit beschnitten werden, dass Inhalte dort moderiert werden. Auslöser sind Tweets von Trump, die Twitter als irreführend bezeichnet hat.
Sollte das Dekret durchgehen, dann wären Klagen gegen Facebook, Twitter und Co. wegen der auf ihnen veröffentlichten Inhalte möglich. Der Republikaner begründete seinen Schritt am Donnerstag mit dem Vorwurf, dass die Plattformen nicht mehr neutral seien. Es gehen darum „die Meinungsfreiheit gegen eine der schlimmsten Gefahren zu verteidigen“, meint Trump.
Die sogenannte Regel „Section 230“ besagt, dass Online-Dienste nicht für von Nutzern veröffentlichte Inhalte wie Kommentare und Video strafbar gemacht werden können, sondern nur als Verbreiter im technischen Sinne gelten. Zugleich ermöglicht sie Plattformen, gegen bestimmte Inhalte oder den Nutzern vorzugehen, indem sie Posts oder Profile löschen.
Für Deutschland gibt es keine Auswirkungen. Das sagt Rechtsanwalt Simon Asssion der ARD. Selbst wenn der Erlass erstmal in Kraft treten würde. „Für die sogenannte ‚Verbreiterhaftung‘ von sozialen Medienanbietern gibt es hier bereits Gesetze und gewachsene Rechtsprechung“, sagt der Spezialist für Informations- und Kommunikationsrecht der ARD. „Das ist sind gute sinnvolle Regelungen, die sich in der Praxis bewährt haben.“
Doch es gibt auch in der EU Überlegungen, die strenge juristische Trennung zwischen den Anbietern und Verbreitern aufzuweichen, um die Sozialen Medien stärker in die Pflicht zur Überprüfung zu nehmen, wenn was gepostet werden.