Wie die Nachrichtenagentur AFP und das Nachrichtenmagazin SPIEGEL berichten, will das Bundeskanzleramt die Corona-Kontaktbeschränkungen bis zum 5. Juli verlängern. Es soll aber auch weitere Lockerungen geben. So sollen „bei privaten Zusammenkünften zu Hause in geschlossenen Räumen“ und beim „Aufenthalt im öffentlichen Raum“ sollen sich bis zu zehn Menschen treffen, oder die Angehörigen zweier Haushalte, heißt es. Das soll die Grundlage für die Beratungen mit den Staatskanzleien der Länder.

Kanzleramtsminister Helge Braun schlägt den Ländern vor, auch nach dem 5. Juni den Mindestabstand von 1,50 Meter einzuhalten. Auch die Maskenpflicht soll beibehalten werden. Wo die Möglichkeit bestehe, „sollten die privaten Zusammenkünfte im Freien abgehalten werden, da hier ein erheblich geringes Infektionsrisiko besteht.

Die bisher geltenden Beschränkungen zwischen Bund und Ländern gelten noch bis zum 5. Juni. Thüringen hatte angekündigt, dass man ab dem 6. Juni auf die Auflagen verzichten möchte und diese allenfalls regional anzuwenden, wenn das Infektionsgeschehen es erfordere. Ministerpräsident Bodo Ramelow gab zuletzt an, dass es auch weiterhin eine Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften geben solle. Auch Sachen kündigte dies entsprechend an.

Das Kanzleramt hält dagegen. In der Vorlage heiß es, dass Virus immer noch da ist und ohne solche Maßnahmen breitet es sich schneller aus. Bundeskanzlerin Angela Merkel will nach Angaben ihres Sprechers Steffen Seibert erreichen, dass es auch nach dem 5. Juni weiterhin „verbindliche Anordnungen“ geben soll und nicht nur Empfehlungen. Mit diesen Vorgaben habe Deutschland „in der Pandemie gemeinsam viel erreicht“. Nun gehe es darum, die Fortschritte nicht zu gefährden.