Das Strafverfahren wegen möglicher Marktmanipulation gegen VW-Konzernchef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Dieter Pötsch in der Diesel-Affäre soll gegen eine Zahlung von neun Millionen Euro eingestellt werden. Ein Sprecher des Kontrollgremiums von Volkswagen hat die entsprechende Einigung bestätigt.
Im September 2019 wurden Diess und Pötsch angeklagt worden. Die Ermittler warfen ihnen vor, im Zusammenhang mit dem Auffliegen des Abgasskandals im Jahr 2015 in den USA Anleger nicht rechtzeitig über das Ausmaß der finanziellen Folgen und drohenden Strafen informiert zu haben. Rechtsberater des Autobauers sähen sich nun in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Vorwürfe gegen die beiden nicht begründet seien.
Die Kanzlei Gleiss Lutz, die VW in dem Fall beraten hatte, sei überdies überzeugt, dass Diess und Pötsch auch zivilrechtlich „keine Pflichten gegenüber der Volkswagen AG verletzt“ hätten. Beide hätten dem Vorhaben, dass beide für die Einstellung des Verfahrens jeweils 4,5 Millionen Euro zahlen, zugestimmt. Dies sei auch im Interesse von VW, man habe „nach umfassender Prüfung und Abwägung“ entschieden.